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Mehrwertsteuersätze AT

Gewerbetriebende Händler, die nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind müssen alle Artikel mit dem zutreffenden Mehrwertsteuersatz auszeichnen. Es stehen drei Mehrwertsteuersätze zur Verfügung.

  • Mw.St. erm

    • Hierbei handelt es sich um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10%
      Hierzu gehören z.B. Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, die Vermietung zu Wohnzwecken, die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. 

  • Mw.St. ermäßigt (landw.)

    • Hierbei handelt es sich um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für landwirtschaftliche Erzeugnisse von 13%
      z.B. für die Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz etc., die Beherbergung und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, Filmvorführungen etc. 

  • Mw.St.

    • Hierbei handelt es sich um den Standard Mehrwertsteuersatz von 20%

  • ohne Mwst

    • Hierfür das Feld einfach leer lassen!

Für die Kennzeichnung der Artikel mit dem korrekten Mehrwertsteuersatz sind die Händler verantwortlich!