Mehrwertsteuersätze AT
Gewerbetriebende Händler, die nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind müssen alle Artikel mit dem zutreffenden Mehrwertsteuersatz auszeichnen. Es stehen drei Mehrwertsteuersätze zur Verfügung.
Mw.St. erm
Hierbei handelt es sich um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10%
Hierzu gehören z.B. Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, die Vermietung zu Wohnzwecken, die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel.
Mw.St. ermäßigt (landw.)
Hierbei handelt es sich um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für landwirtschaftliche Erzeugnisse von 13%
z.B. für die Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz etc., die Beherbergung und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, Filmvorführungen etc.
Mw.St.
Hierbei handelt es sich um den Standard Mehrwertsteuersatz von 20%
ohne Mwst
Hierfür das Feld einfach leer lassen!
Für die Kennzeichnung der Artikel mit dem korrekten Mehrwertsteuersatz sind die Händler verantwortlich!
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